Nichtraucherspritze von Fumarexin

Du hast Dich entschieden mit dem Rauchen aufzuhören, um endlich zu „denen zu gehören“, die nicht permanent schief angeschaut werden, weil sie andere und vor allem sich selbst mit ihrem Glimmstengel die Luft zum Atmen nehmen und sich größten gesundheitlichen Risiken aussetzen.

Vielleicht hast Du auch schon einiges probiert um endlich Nichtraucher zu werden? Der Markt ist groß von Pflastern bis hin zu Kaugummis – leider scheitern viele immer wieder beim Versuch das Rauchen zu lassen.

Deinem Willen vorausgesetzt bietet Dir Fumarexin® die Lösung! Deutschlands wohl bekannteste Spritze hat nun auch Einzug in Deine Beautymanufactur gehalten.

Die Rauchentwöhnung mit Fumarexin® ist eine rein natürliche, naturheilkundliche Behandlung, die sich drei großer Therapien aus dem Bereich der Alternativmedizin bedient:

  • Akupunktur
  • Homöopathie
  • Neuraltherapie

Wie verläuft eine Fumarexin-Behandlung?

Unsere Heilpraktikerin Manuela Emig wird mit Dir zunächst ein Beratungsgespräch durchführen. Hier wirst du ausführlich über die Therapie und die Wirkung von Fumarexin® aufgeklärt. Die speziell ausgesuchten Akupunkturpunkte am Ohr werden stimuliert und wirken nachhaltig. Das homöopathische Komplexmittel ist auf verschiedene Entzugssymptome ausgelegt. Die Neuraltherapie als dritte Komponente aktiviert die Akupunkturpunkte nachhaltig, verstärkt und verlängert Ihre Wirkung.

Nach der Behandlung wirst du sofort bemerken, dass Dein Verlangen nach einer Zigarette verflogen ist. Es ist nach der unmittelbaren Behandlung empfohlen, Partys oder Veranstaltungen auf denen Du starkem Rauch ausgesetzt bist für mindestens eine Woche zu vermeiden.

Die Behandlungen der ästhetischen Medizin also mit Fillern (Faltenunterspritzungen) und alle weiteren invasiven Verfahren werden in der Beautymanufactur durch eine Heilpraktikerin durchgeführt, mit der Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“ (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland). Es gilt die Berufsordnung für Heilpraktiker. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist das Gesundheitsamt Mannheim. Die Rechtsgrundlage der Heilpraktikertätigkeit ist das Heilpraktikergesetz (Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung, Heilpraktikergesetz, BGBl., III 2122-2 ) und die Durchführungsverordnung.

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